Verfügbare Therapien
Derzeit sind in Deutschland keine Therapien mehr erhältlich. Dr. Pöhlmann hat einen Grossbetrug durch die Behörden der angeblichen "Bundesrepublik Deutschland" aufgedeckt. Als Folge davon hat man mit allen Mitteln und Verleumdung sein weiteres Arbeiten zu verhindern versucht. Die angebliche Ärztekammer Thüringen verlangt teure Versicherungen und Praxiseinrichtungen. Dr. Poehlmann ist auf Grund seines Alters nicht mehr bereit, diese Investitionen zu machen. Er bittet Sie für seine Entscheidung um Verständnis.

Für interessierte Leser hier der Hintergrund:

Die Aktuelle Situation Deutschlands

Nach Aussage des damaligen obersten Gerichts der Alliierten Selbstverwaltungsorganisation „Bundesrepublik Deutschland“ (Bundesverfassungsgericht) war die BRD nicht „Rechtsnachfolger“ des fortbestehenden deutschen Reiches, sie war weder beauftragt noch bevollmächtigt. Die BRD beschränkte staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt nur auf den Geltungsbereich des GG für die BRD. Dies hat das BRD – BVG und andere bundesdeutsche Gerichte u.a. mit den Urteilen 2 BvL 6 / 56, 2 BvF 1/73 u. BvR 373 / 83; BVGE 2, 266 (277),3 , 288 ( 319 ff ; 5, 85) so festgestellt. Es wurde ausdrücklich festgestellt, dass das „Deutsche Reich“ weiter besteht und nur mangels Organisation handlungsunfähig ist.

Die BRD war niemals ein souveräner Staat (genauso wenig wie die DDR). Die einzige existierende Verfassung Deutschlands ist die Verfassung des Deutschen Reichs von 1919, besser bekannt als „Weimarer Verfassung“.

Das Deutsche Reich ist noch immer bei der UNO als Feindstaat gelistet. Hieraus geht klar hervor, dass es nach wie vor besteht. Da die BRD ein (Teil-) Mitgliedstaat der UNO war, kann sie auch aus diesem Grund nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs sein.

Die Rechtsgrundlage der ehemaligen BRD war das Grundgesetz, eine Verfassung der BRD hat es nie gegeben. Was jedoch immer verschwiegen wird ist die Tatsache, dass das GG niemals ratifiziert wurde. Es handelte sich also um einen rechtsungültigen Gesetzentwurf! Dieses regelte die Belange der ehemaligen alliierten Selbstverwaltungsorganisation BRD, den Zusammenschluss der französischen, englischen und amerikanischen Besatzungszonen. Sein Geltungsbereich war im Artikel 23 festgelegt. Auf der so genannten Pariser Konferenz vom 17.07.1990 hat der amerikanische Außenminister James Baker diesen Artikel 23 gestrichen, Edward Schewadnadse hob die Verfassung der DDR auf. Damit war die BRD de jure aufgelöst worden, das GG hatte ja keinen Geltungsbereich mehr (es war ja ohnehin niemals gültig gewesen). Aus diesen Handlungen geht klar hervor, dass weder die BRD noch die DDR jemals ein souveräner Staat waren. Wie hätten sonst Vertreter eines anderen Staates Gesetze ändern oder aufheben können? Die Vertreter der Alliierten sprachen von nun an von der „Verwaltungsgemeinschaft des vereinigten Deutschlands“ (wie in den Protokollen der „Pariser Konferenz“ vom 17.07.1990 nachzulesen ist). Meines Wissens sind bisher keine Gesetze unter diesem Namen erlassen worden. Lediglich der sog. Rundfunkgebühren Staatsvertrag scheint diese Verwaltungsgemeinschaft in seiner letzten Fassung zu erwähnen indem er vom Rundfunk im vereinigten Deutschland spricht – nicht vom Rundfunk in der BRD! Jegliche Grundgesetzänderungen durch die nach dem 18.07.1990 de jure nicht mehr existierende BRD (z. B. der neue Artikel 23), sind bedeutungslos, der Geltungsbereich ist nicht mehr definiert. Deutschland wurde ja auch nicht wiedervereinigt. Es wurden ja nur die französische, britische, US amerikanische (Westdeutschland) und russische Besatzungszone (Mitteldeutschland) zusammengelegt. Ostdeutschland ist noch immer unter polnischer Besatzung. Entsprechend den Erfordernissen der Haager Landkriegsordnung war der Besatzungszustand des Mutterlands des Deutschen Reichs damit wieder hergestellt worden.

Im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (also nach Auflösung der BRD) wurde nochmals bestätigt, dass die alliierte (SHAEF) Gesetzgebung von 1945 nach wie vor unverändert gültig ist (BGBI 1990, Teil II, Seite 1274). Danach war Berlin niemals ein Teil der BRD. Durch den Umzug der „Regierung der BRD“ nach Berlin hätte sie, hätte es sie noch gegeben, sich somit selbst zur Exilregierung gemacht. Da die Verwaltungsgemeinschaft des vereinigten Deutschlands jedoch für die Alliierten handelt, ist der Regierungssitz Berlin erklärlich. Dieses „Übereinkommen“ hat den sog. 2+4 Vertrag praktisch wieder aufgehoben.

Auch der so genannte „Einigungsvertrag“ wurde am 19.05.1992 vom Landgericht Berlin für ungültig erklärt, „da man nicht“ (am 03.10.1990 d. Verf.) „zu etwas beitreten kann, das bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist“. (AZ S 56 Ar 239/92). Aus der Beschlussbegründung ergibt sich zweifelsfrei, dass es die BRD nicht mehr gibt. Die wiederholte Frage nach der rechtsgültigen Aufhebung dieses Beschlusses war vom „Bundesinnenministerium“ und vom „Bundesjustizministerium“ niemals auch nur erwähnt, geschweige denn beantwortet worden.

Das Land Thüringen wurde am 1. Mai 1920 per Reichsgesetz als Zusammenschluss der Freistaaten Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen Meiningen, Sachsen-Altenburg, Gotha, Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt und Reuß gebildet. Dieses Land wurde niemals rechtsgültig aufgelöst und ist ein Teil des fortbestehenden Deutschen Reichs. Der angebliche jetzige Freistaat Thüringen wurde am 3. 10. 1990 vor Inkrafttreten des zugehörigen Gesetzes am 16.10.1990 auf dem Gebiet eines bereits rechtlich bestehenden Landes Thüringen, rechtsungültig gegründet. Auf dem gleichen Gebiet können aber keine zwei Länder gleichzeitig bestehen. Die Hauptstadt des rechtlich bestehenden Landes Thüringen ist Weimar und nicht Erfurt, da Erfurt gar nicht zum wirklichen Land Thüringen gehört, sondern zum wirklichen Land Sachsen. Ähnliches gilt auch für die anderen sog. Neuen Bundesländer. Nach § 29 GG hätte eine Gebietsänderung eines Volksentscheids bedurft, falls das GG jemals gültig gewesen wäre. Die ehemaligen DDR Verwaltungsgebiete waren ja ebenfalls auf den noch bestehenden Staaten des Deutschen Reichs als Provisorien aktiv gewesen. Eine Gebietsänderung könnte rechtlich nur das fortbestehende „Deutsche Reich“ durchführen.

Grundlage der deutschen Staatsbürgerschaft ist das (Reichs-) Staatsbürgerschaftsgesetz (RuStAG von 1913). Danach ist Deutscher, wer auf dem Gebiet des "Deutschen Reichs" in den Grenzen vom 31.12.1937 geboren ist - nicht etwa auf dem Gebiet der BRD. Das heißt, auch auf dem Gebiet von Ostdeutschland, das noch immer polnisch besetzt ist. Was immer als Ostdeutschland bezeichnet wird, ist ja in Wirklichkeit Mitteldeutschland. Einen "Bundesbürger" gab und gibt es nicht. Danach hatte und hätte die BRD (wenn es sie noch gäbe) kein Staatsvolk. Ein Staat ohne Staatsvolk und ohne Hauptstadt (wegen der alliierten Vorbehaltsrechte)?

Der sog "Bundesadler" existiert in mindesten 4 verschiedenen Ausführungen. Der Reichsadler mit 12 Federn (entsprechend der Anzahl der Ministerien nach der Weimarer Verfassung) - außen auf dem ROTEN Reisepass (rot bedeutet abhängiger Staat), innen der nationalsozialistische mit 14 Federn (entsprechend Adolfs 14 Ministerien), mit 10 Federn hängt er im Bundestag (schon aufgefallen, dass er sechseckig ist?) und der mehr rechteckige auf vielen Behördenschildern. Welcher ist nun der Richtige?

Die oberste Staatsgewalt liegt noch immer beim Alliierten Kontrollrat. Die USA wurden zur Hauptsiegermacht des 2. Weltkriegs erklärt. Deshalb ist die erste Amtshandlung des (der) neu gewählten „Bundeskanzlers(in)“ eine Reise in die USA zur Vorstellung beim neuen Chef.

Aus all dem ergibt sich, dass es keinen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland gibt. Es gibt nur einen gigantischen Betrug am deutschen Volk.

Warum all diese Vertuschungen?

Das Deutsche Reich hatte vor 1937 große Gebiete in Südamerika gekauft. Es hat auch im Winter 1938/39 einen Teil der Antarktis völkerrechtlich korrekt in Besitz genommen (Neu Schwabenland). Die südamerikanischen „Kolonien“ (z.B. Blumenau in Brasilien) sind völkerrechtlich „Deutsches Reich“. Beim Ende des 2. Weltkriegs hat ja nur die Deutsche Wehrmacht, nicht aber das Deutsche Reich kapituliert. Dies ist der Grund, warum die Alliierten den Stichtag für die Staatszugehörigkeit auf den 31.12.1937 gelegt haben. Dies ist auch der Grund, warum Deutschland keinen Friedensvertrag bekommen hat. Das deutsche Mutterland ist noch immer 100% alliiertes Besatzungsgebiet, das Deutsche Reich besteht jedoch weiter und hat eine eigene, rechtsgültige Regierung. Die Exilregierung um Norbert Schittke ist die einzige, die zähneknirschend von "bundesdeutschen" Gerichten anerkannt werden musste. Näheres finden Sie unter http://friedensvertrag.de

Die Regierung der USA machte 1937 Bankrott. Die Hauptstadt der USA ist Philadelphia, dort sitzt auch jetzt noch der Oberste Gerichtshof. Zu dieser Zeit gab es bereits ein unabhängiges Territorium innerhalb der USA, den District of Columbia mit seiner Hauptstadt Washington. Dies ist kein Staat und es kann deshalb nicht Mitglied der vereinigten Staaten von America sein. Dort hatte eine Corporation mit dem Namen „Virginia Company“ ihren Firmensitz. Diese änderte 1937 ihren Namen in „United States of America“ und gibt sich seither als die Regierung der USA aus.

Die USA unter der Leitung dieser Corporation griffen erstmals 1947 das Deutsche Reich in der Antarktis an, bekannt als „Operation Highjump.“ Das zweite Mal erfolgte ein Angriff mit Atomwaffen 1958 – vertuscht als „Internationales Geophysikalisches Jahr“ – da man einen Atomwaffeneinsatz ja schlecht vertuschen kann. Der vorläufig letzte Angriff erfolgte an Weihnachten 2001. Deshalb ist das Deutsche Reich mit den USA im Kriegszustand, da diese den 1945 geschlossenen Waffenstillstand gebrochen haben. Somit ist ein Friedensvertrag zwischen den USA und dem Deutschen Reich derzeit nicht möglich.

Anmerkung zur Rechtskraft der Urteile „Bundesdeutscher Gerichte“:

Urteil Bundesverfassungsgericht 31.07.1973 (2 BvF 1/73): „Es wird daran festgehalten (vgl. BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/ 51, BVerfG 5, 85 ), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch von 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reichs“.

„Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden“ (§ 16 Gerichtsverfassungsgesetz)

„Urteile gesetzwidriger Ausnahmegerichte, die in Deutschland außerhalb des Geltungsbereichs des GG ergangen sind, sind dagegen absolut und unheilbar nichtig (KG Berlin NJW 1954, 1901; vgl. Einl. S. 60)“ – das sind alle Urteile nach 1948, da das GG niemals ratifiziert worden war, zumindest jedoch nach dem 18.07.1990 nach Streichung des Artikel 23 GG (Geltungsbereich)!

Anlass zu Dr. Pöhlmanns Recherchen war ein Erpresserbrief einer sogenannten "Zentralen Bussgeldstelle". Diese wollte auf der Basis des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) Geld erpressen. Die §§ 2, 3 und 4 Abs. 2 besagen aber klar und deutlich, dass das OWiG nur auf dem Gebiet der BRD gilt. Diese wurde aber de jure (dem Gestz nach) am 17.07.1990 aufgelöst. Dies hat das Berliner Landgericht eindeutig bestätigt. Somit werden jährlich Millionenbeträge von gesetzesunkundigen Bürgern erpresst. Richter, die auf Grund dieses ungültigen Gesetzes Verurteilungen aussprechen, machen sich deshalb der Beihilfe zum gewerbsmässigen Betrug schuldig.

Wegen dieser Entdeckungen warf man Dr. Pöhlmann "Rechtsradikalismus" vor. Dr. Pöhlmann ist genauso rechtsradikal wie jeder Richter und Staatsanwalt, der auf der Einhaltung gültiger Gesetze besteht.

Für Interessierte empfehle ich die Lektüre der folgenden Webseite der Exilregierung Deutsches Reich :

Die Informationen auf dieser Webseite sind sehr informativ.